Alles über Verein
VENROB e.V.
Verbund Entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen
Brandenburgs e.V.
Unser Angebot
Werden Sie Mitglied!
Was wollen wir erreichen?
- Vernetzung der entwicklungspolitischen NRO und Initiativen im Land Brandenburg
- entwicklungsbezogene Bildungsangebote auf Landesebene
- stabile Finanzierung entwicklungspolitischer Bildungs- und Projektarbeit durch öffentliche und private Mittel, wobei insbesondere eine stärkere finanzielle Beteiligung der Landesregierung angestrebt wird
- Einbringung Brandenburger Interessen in bundesweite entwicklungspolitische Debatten
- VENROB versteht sich auch als eine Akteur der Entwicklungspolitik im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Brandenburgs
VENROB e.V. unterstützt kommunale Entwicklungspolitik im Zusammenhang mit dem Rio-Nachfolgeprozess (Lokale Agenda 21).
VENROB e.V. ist Gründungsmitglied des bundesweiten Verbandes Entwicklungspolitik Deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO e.V.) und der Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt Landesnetzwerke in Deutschland (agl e.V.).
Unser Angebot:
- VENROB e.V. fördert Kontakte und die Zusammenarbeit von NGO
- Monatlicher Rundbrief und Seminarangebote zur Information und Diskussion
- Fortbildung / Workshops zu entwicklungspolitischen Themen
- Beratungsmöglichkeiten zu Sachthemen, Vereinsfragen und Finanzierungsmöglichkeiten
- Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit
Sprecher*innenrat
Als Sprecher*innen wurden von der Mitgliederversammlung
am 11. Juni 2022 für 3 Jahre (2022 – 2025) gewählt:
Alexander Engels
Barbara Neubert
Marianne Balé Moudoumbou
Dr. Marius Haberland
Uwe Prüfer
In der Geschäftsstelle sind z.Z. beschäftigt:
Uwe Prüfer als Landeskoordinator Brandenburg des bundesweiten entwicklungspolitischen Promotor*innen-Programms
Nora Lust als Leiterin des Projektes “Regional aktiv — global gedacht 2023 – 2024”
Jahsa Rebecca Wiles – Promotorin für das entwicklungspolitische Empowerment von migrantisch-diasporischen Vereinen sowie für die verstärkte Thematisierung von Flucht und Migration als entwicklungspolitische Themen.
Geschäftsstelle
Adresse der Geschäftsstelle:
Tuchmacherstraße 49
14482 Potsdam
Für Besucher*innen:
im Weberpark,
Südpassage, 1. Stock
Mitglieder
Vereine und Initiativen
Aktionsladen Eine Welt bei der Französisch- Reformierten Gemeinde Potsdam
Gutenbergstr. 77, 14467 Potsdam
Telefon: 0331 — 29 12 19
E‑Mail: aktionsladen@web.de
www.aktionsladen-eine-welt.de
Berlin-Brandenburgische Auslandsgesellschaft (BBAG) e.V.
Ansprechpartner: Kilian Kindelberger
Schulstraße 8b, 14482 Potsdam
Telefon: 0331 — 27 00 240
E‑Mail: info@bbag-ev.de
Internet: www.bbag-ev.de
Cagintua e.V. Campaign for Government of International Unity in Africa
Ansprechpartner: Herr Obiri Mokini
Tuchmacherstrasse 49, 14482 Potsdam
E‑Mail: info@cagintua.de
Internet: www.cagintua.de
Carpus e.V.
Straße der Jugend 33, 03050 Cottbus
Telefon: 035603 — 18 97 73
E‑Mail: kontakt@carpus.org
Internet: www.carpus.org
Collective Leadership Institute gGmbH
Telefon: 0331 — 58 16 59 60
E‑Mail: germany@collectiveleadership.com
Internet: www.collectiveleadership.com
Demokratie und Integration Brandenburg e.V., Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Demokratie und Integration (RAA Brandenburg)
Zum Jagenstein 1, 14478 Potsdam
Telefon: 0331 — 747 80 – 25
E‑Mail: raa-potsdam@web.de
Internet: www.raa-brandenburg.de
Diakonisches Werk Teltow-Fläming e. V.
Kreisbahnplatz 1, 14913 Jüterbog
Telefon: 03372 — 44 17 10
E‑Mail: mona.leukhardt@dw-tf.de
Internet: www.dw-tf.de
Echo Kamerun e.V.
Telefon: 0176 2479 6444
E‑Mail: mail@echo-kamerun.de
Internet: www.echo-kamerun.de
Eine-Welt-Projekt des Evangelischen Kirchenkreises Fürstenwalde-Strausberg
c/o Superintendentur, Frau Gabi Moser
Domplatz 4, 15517 Fürstenwalde
Telefon: 03361 — 59 18 10
E‑Mail: gabi-moser@web.de
Eine-Welt-Laden-Cottbus e.V.
Telefon: 0355 — 79 02 34
E‑Mail: post@weltladen-cottbus.de
Internet: www.weltladen-cottbus.de
ESTAruppin e.V.
Ansprechpartnerin:
Pfarrerin Christiane Schulz
Rudolf-Breitscheid-Str. 38,
16816 Neuruppin
Telefon: 03391 — 775 99 10
E‑Mail: buero@estaruppin.de
Internet: www.estaruppin.de
GEKO / Gesellschaft für Europa- und Kommunalpolitik e.V.
Friesenstrasse 11, 10965 Berlin
Telefon: 030 — 392 09 200
E‑Mail: gekopost@geko-bb.de
Internet: www.geko-bb.de
Gesellschaft für Solidarische Entwicklungszusammenarbeit e.V. (GSE)
Ansprechpartnerin: Adina Hammoud
Weisenseer Weg 35, 13055 Berlin
Telefon: 030 — 29 00 64 71
E‑Mail: hammoud@gse-ev.de
Internet: www.gse-ev.de
Halle 36 e.V.
Ansprechpartner: Andreas Teuchert
Luisenstrasse 16, Luisenstrasse 16
E‑Mail: info@halle36.org
Internet: www.halle36.org
HIV-Projekt Belize e.V.
Ansprechpartner: Dr. Wolfgang Güthoff
Clara-Zetkin-Str. 32, 14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 — 24 0 05
E‑Mail: projektbelize@gmx.de
Internet: www.hiv-belize.de
Hochvier — Gesellschaft für politische und interkulturelle Bildung e.V.
Schulstr. 9, 14482 Potsdam
Telefon: 0331 — 58 13 210
E‑Mail: hochvier@gmx.de
Internet: www.hochvier.org
Jugendhilfe und Sozialarbeit e.V. (JuSeV)
Ansprechpartner: Christina Katzer
Geschwister-Scholl-Str. 16, 15517 Fürstenwalde
Telefon: 03361 — 747 77 19
E‑Mail: international@jusev.de
Internet: www.jusev.de
Kirchlicher Entwicklungsdienst der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg Schlesische Oberlausitz
Ansprechpartner: Barbara Neubert
Berliner Missionswerk / Kirchlicher Entwicklungsdienst
Georgenkirchstr. 69/70, 10249 Berlin
Telefon: 030 — 243 44 188
E‑Mail: barbara.neubert@gemeinsam.ekbo.de
Internet: www.ekbo.de
Lateinamerika-Arbeitskreis tierra unida e.V.
Telefon: 0331 — 27 02 597
E‑Mail: info@tierra-unida.de
Internet: www.tierra-unida.de
Lehniner Institut für Kunst und Kultur e.V.
Zum Strandbad 39, 14797 Kloster Lehnin
Telefon: 03382 — 73 41 25
E‑Mail: haberland@likk.de
Internet: www.likk.de
Loewenherz e.V.
Ansprechpartner: Dr. Ermyas Mulugeta
Erikaweg 23, 14882 Borkheide
E‑Mail: info@loewenherz-ityopiya.de
Internet: www.loewenherz-ityoppya.de
Oikocredit Ostdeutscher Förderkreis e. V.
Ansprechpartner: Ilonka Boltze
Kissingenstraße 33, 13189 Berlin
Telefon: 030 — 680 57 150
E‑Mail: iboltze@oikocredit.de
Internet: www.ostdeutsch.oikocredit.de
Orientierungszentrum für Migrant*innen und Flüchtlinge e.V.
Ansprechpartner: Erbin Dikongue
Dortustr. 63, 14467 Potsdam
Telefon: 0157 — 75 13 30 36
E‑Mail: ev.omf@hotmail.com
PAWLO – Masoso e.V. | Panafrikanische Frauenorganisation
Ansprechpartnerin: Marianne Ballé Moudoumbou
Telefon: 0331 — 81 32 52 69
E‑Mail: info@pawlo.org
Internet: www.pawlo.org
PowerShift Brandenburg e.V.
c/o Brouns
Großbeerenstraße 60,
14482 Potsdam
E‑Mail: info@powershift-brandenburg.de
www.powershift-brandenburg.de
PUERTO ALEGRE e.V.
Ansprechpartner: Dr. Reinhard Richter
Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Str. 20,
15230 Frankfurt (Oder)
Telefon: 03 35 — 53 02 85
E‑Mail: puerto.alegre@web.de
Internet: www.puertoalegre.de
SEGENA e.V. – Nachhaltige Ernährungssouveränität für namibische Kinder und Jugendliche
Ansprechpartner: Dr. Jens Dautz
Neuendorfer Landstraße 6a
15806 Zossen
Telefon: 03377 — 20 08 56
E‑Mail: jdautz@segena.de
Internet: www.segena.de
Sustainable Villages Foundation — Stiftung nachhaltige Dorfentwicklung
Am Lokdepot 8, 10965 Berlin
E‑Mail: mail@s‑v-f.org
Internet: www.s‑v-f.org
Stadt-Land.move e.V.
Luisenstraße 17, 14452 Werder
E‑Mail: stadt-land-move@posteo.de
Internet: www.stadt-land-move.org
Stiftung für Engagement und Bildung e.V. (StEB e.V.)
Lindenstraße 18, 14467 Potsdam
Telefon: 0331 — 97 92 78 0
E‑Mail: info@steb-ev.org
Internet: www.steb-ev.org
United Action Women and Girls e.V.
Luisenstr. 16, 14542 Werder (Havel)
Telefon: 030 — 263 74 746
E‑Mail: fatuma@united-action.de
Internet: https://united-action.de
WELTTRENDS e.V. Zeitschrift für internationale Politik
Waldhornweg 25, 14480 Potsdam
E‑Mail: verein@welttrends.de
Internet: www.welttrends.de
Einzelmitglieder
- Alexander Engels
Satzung
Satzung in aktueller Fassung von 2021
§1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam den Namen “Verbund Entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen Brandenburgs e.V.”. Er kann die Kurzbezeichnung “VENROB e.V.” führen.
Der Verein hat seinen Sitz in Potsdam. Bei Rechtsstreitigkeiten ist der Vereinssitz Gerichtsstand.
Sein Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
§2
Zweck des Vereins
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. - Insbesondere verfolgt der Verein folgende gemeinnützige Zwecke:
- überparteilich und konfessionell unabhängig im Sinne der Völkerverständigung im Land Brandenburg tätig zu werden;
- öffentliches und privates Engagement für Entwicklungszusammenarbeit zu unterstützen.
§3
Verwirklichung der Zwecke
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- die Förderung von Verständnis und Bewusstsein für die globalen Probleme;
- entwicklungsbezogene, interkulturelle und ökologische Informations- und Öffentlichkeitsarbeit;
- Erfahrungsaustausch verschiedener Träger*innen von Maßnahmen und Projekten der Entwicklungszusammenarbeit;
- Beratung von Bürgerinnen und Bürgern;
- Förderung von Spendenaktivitäten zur Armutsbekämpfung in der “Dritten Welt”.
§4
Mitglieder des Vereins
Mitglieder des Vereins können rechtsfähige (eingetragene) als auch nichtrechtsfähige Körperschaften werden, die den Vereinszweck fördern und ihren Sitz oder einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt im Land Brandenburg haben. Natürliche Personen können Mitglieder werden, sofern sie nicht im Vorstand oder geschäftsführend in einer Körperschaft tätig sind, die VENROB-Mitglied ist.
Natürliche und juristische Personen können Fördermitglieder werden. Fördermitglieder sind bei der Mitgliederversammlung stimm- und antragsberechtigt, jedoch nicht wählbar.
Über die Aufnahme von Mitgliedern und Fördermitgliedern entscheidet auf schriftlichen Antrag der Sprecher*innenrat. Einsprüche gegen abgelehnte Mitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung.
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Sprecher*innenrat oder die
Auflösung der jeweiligen Körperschaft.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Mitgliederversammlung mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen den sofortigen Ausschluss eines Mitgliedes beschließen.
§5
Vereinsfinanzen und Beiträge
Der Verein wird finanziert durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, öffentliche Mittel und andere Zuwendungen.
Die ordentliche Mitgliederversammlung entscheidet über die Höhe der Mitglieds- und Förderbeiträge. Die Zahlung der Beiträge ist jährlich bis zur Jahresmitgliederversammlung fällig.
Der Verein kann finanzielle Zuwendungen und Spenden annehmen, soweit dies mit seinem Anliegen vereinbar ist und die Unabhängigkeit seiner Tätigkeit nicht beeinträchtigt.
§6
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung (§ 7)
- der Sprecher*innenrat (§ 8).
§7
Die Mitgliederversammlung
- Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie ist vom Sprecher*innenrat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von drei Wochen einzuberufen. Online-Mitgliederversammlungen sind möglich.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Sprecher*innenrat einzuberufen, wenn dies schriftlich von einem Drittel aller Mitglieder oder der Mehrheit des Sprecher*innenrates mit Angabe der beabsichtigten Tagesordnung beantragt wird. Es gelten dann die Konditionen von Absatz (1).
Die Mitgliederversammlung hat folgende Kompetenzen und Aufgaben:- sie ist das höchste Organ des Vereins und kann zu allen ihn betreffenden Angelegenheiten Beschlüsse fassen.
- sie beschließt mit Zweidritteln der abgegeben Stimmen die Satzung des Vereins sowie deren Änderungen.
- sie beschließt mit Zweidritteln der abgegebenen Stimmen das Arbeitsprogramm des Vereins.
- sie beschließt über den Haushalt und den geprüften Jahresabschluss.
- sie wählt und entlastet den Sprecher*innenrat und wählt Rechnungsprüfer*in.
- sie beschließt mit Zweidritteln der abgegebenen Stimmen über den Ausschluss von Mitgliedern und über Einsprüche gegen abgelehnte Mitgliedschaft.
- sie beschließt mit Dreiviertel der abgegebenen Stimmen über die Auflösung des Vereins.
- Die Mitgliederversammlung ist mit den anwesenden Mitgliedern bei fristgerechter Einladung beschlussfähig. Sofern in § 7 (1) nicht anders festgelegt, beschließt sie mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Abstimmungen sind in der Regel offen. Jedes anwesende Mitglied darf nur eine Stimme eines anderen Mitglieds in schriftlicher Form übertragen bekommen.
Die Mitgliederversammlung ist öffentlich. Stimm- und antragsberechtigt sind nur Mitglieder und Fördermitglieder. Die Mitgliederversammlung kann zu einzelnen Tagesordnungspunkten die Öffentlichkeit ausschließen.
Die Mitgliederversammlung bestimmt den/die Versammlungsleiter*in und den/die Protokollant*in. Beide Personen unterzeichnen das schriftliche Protokoll.
§8
Der Sprecherrat
- Der Sprecher*innenrat fungiert im Auftrag der Mitgliederversammlung als Arbeits- und Verwaltungsgremium des Vereins. Er ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, soweit diese nicht durch Satzung der Mitgliederversammlung zukommen. Der Sprecher*innenrat berichtet der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit.
Der Sprecher*innenrat besteht aus mindestens drei Personen. Folgende Funktionen sind zu besetzen:- 1.Sprecher*in;
- 2.Sprecher*in;
- Schatzmeister*in.
Weitere Funktionen können besetzt werden. Die Mitglieder des Sprecher*innenrates werden für die Dauer von drei Jahren gewählt, Wiederwahl ist möglich.
- Der Sprecher*innenrat ist berechtigt, eines seiner Mitglieder mit der Geschäftsführung zu beauftragen.
Der/die Geschäftsführer*in kann für diese Tätigkeit ein angemessenes Entgelt erhalten. Über dessen Höhe entscheidet der Sprecher*innenrat.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch eineN der Sprecher*innen und ein weiteres Mitglied des Sprecher*innenrates vertreten. Der Sprecher*innenrat kann die geschäftsführende Person zur Vertretung des Vereins im Rahmen der laufenden Verwaltung beauftragen. Einzelheiten sind in einer Geschäftsordnung zu regeln.
Rechtsgeschäfte, die einen Wert von 5.000,- Euro überschreiten, bedürfen eines Beschlusses des Sprecher*innenrates.
Der Sprecher*innenrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.
Der Sprecher*innenrat kann Beschlüsse im schriftlichen Verfahren fassen, sofern sich die Mehrheit daran beteiligt.
Mitglieder des Vereins können mit Rederecht, jedoch ohne Stimmrecht an den Sitzungen teilnehmen. Der Sprecher*innenrat hat das Recht, Sitzungen oder einzelne Tagesordnungspunkte für nicht öffentlich zu erklären.
Der Sprecher*innenrat legt zur ordentlichen Mitgliederversammlung den Jahresabschluss und den Bericht des / der Rechnungsprüfer*in vor.
§9
Auflösung und Vermögensanfall
Die Auflösung des Vereins kann nur von einer eigens dafür vier Wochen vor Termin einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von Dreiviertel der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke beschließt die Versammlung über die Art der Liquidation und die Verwertung des verbleibenden Vermögens. Dieses fällt an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Völkerverständigung. Beschlüsse über die Vermögensverwendung dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.
§ 10
Schlussbestimmung
Der Sprecher*innenrat kann redaktionelle Änderungen dieser Satzung vornehmen, sofern dies im Rahmen der Eintragung seitens des Vereinsregisters oder des Finanzamtes gefordert wird.
Potsdam, den 1. Dezember 1995; (8. geänderte Fassung vom 20.11.2021)
PDFSATZUNG Verbund Entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen Brandenburgs
Wir sind Mitglied bei:
Die Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e.V. (agl)
www.agl-einewelt.de
Die AGL ist die Arbeitsgemeinschaft der Eine-Welt Landesnetzwerke in Deutschland. Diese unterstützen die Arbeit ihrer Mitgliedsorganisationen bei ihrem Engagement für eine zukunftsfähige, sozial gerechte, ökologisch verträgliche und international gerechte Gesellschaft.
VENRO – Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V.
www.venro.org
VENRO ist der Bundesverband entwicklungspolitischer und humanitärer Nichtregierungsorganisationen (NRO). VENRO vertritt die Interessen von rund 140 Mitgliedsorganisationen gegenüber der Politik und setzt sich für die gerechte Gestaltung der Globalisierung, insbesondere die Überwindung der weltweiten Armut, ein.
attac — für eine solidarische Weltwirtschaft
Die globalisierungskritische Bewegung richtet sich gegen die weltweit wachsende soziale Ungleichheit, gegen eine Globalisierung, die nur an mächtigen Wirtschaftsinteressen orientiert ist.
Klima-Allianz Deutschland e.V.
Die Klima-Allianz Deutschland ist ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen für den Klimaschutz in Deutschland.
Unsere Förderer
Die Arbeit des VENROB wird derzeit finanziell gefördert durch:
www.mdfe.brandenburg.de/
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
www.bmz.de
Stiftung Nord-Süd-Brücken
www.nord-sued-bruecken.de
Werden Sie Mitglied oder Fördermitglied!
Verfolgen Sie die Arbeit von VENROB?
Halten unser Wirken für erforderlich und sinnvoll?
Dann möchten wir Ihnen etwas anbieten: Werden Sie Mitglied oder Fördermitglied!
Das Landesnetzwerk ist auf Spenden und Förderer angewiesen, um seine umfassende und vielfach ehrenamtliche Arbeit zu bewältigen als Stimme brandenburgischer NRO, als Werber für das Globale Lernen und für Entwicklungspartnerschaften, als Vermittler zwischen Süd und Nord, zwischen Migranten und Brandenburgern sowie nicht zuletzt als Anker für das Verfassungsziel „Brandenburg als lebendiges Glied in der Einen Welt“. Bereits ab 80 Euro pro Jahr können Sie ein VENROB-Fördermitglied sein.
Interesse?
Bitte wenden Sie sich gleich an unsere Geschäftsstelle:
Tel.: 0331 — 704 89 66 oder E‑Mail: info@venrob.de
Tuchmacherstraße 49, 14482 Potsdam.
Konto:
GLS Bank
IBAN DE14 4306 0967 1330 7360 00
BIC: GENODEM1GLS