Alles über Verein
VENROB e.V.
Verbund Entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen
Brandenburgs e.V.
Unser Angebot
Werden Sie Mitglied!
Was wollen wir erreichen?
- Vernetzung der entwicklungspolitischen NRO und Initiativen im Land Brandenburg
- entwicklungsbezogene Bildungsangebote auf Landesebene
- stabile Finanzierung entwicklungspolitischer Bildungs- und Projektarbeit durch öffentliche und private Mittel, wobei insbesondere eine stärkere finanzielle Beteiligung der Landesregierung angestrebt wird
- Einbringung Brandenburger Interessen in bundesweite entwicklungspolitische Debatten
- VENROB versteht sich auch als eine Akteur der Entwicklungspolitik im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Brandenburgs
VENROB e.V. unterstützt kommunale Entwicklungspolitik im Zusammenhang mit dem Rio-Nachfolgeprozess (Lokale Agenda 21).
VENROB e.V. ist Gründungsmitglied des bundesweiten Verbandes Entwicklungspolitik Deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO e.V.) und der Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt Landesnetzwerke in Deutschland (agl e.V.).
Unser Angebot:
- VENROB e.V. fördert Kontakte und die Zusammenarbeit von NGO
- Monatlicher Rundbrief und Seminarangebote zur Information und Diskussion
- Fortbildung / Workshops zu entwicklungspolitischen Themen
- Beratungsmöglichkeiten zu Sachthemen, Vereinsfragen und Finanzierungsmöglichkeiten
- Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit
Sprecherrat
Als SprecherInnen wurden von der Mitgliederversammlung 2019 für 3 Jahre gewählt:
Dr. Simone Holzwarth
Marianne Balé Moudoumbou
Adina Hammoud
Dr. Marius Haberland
Alexander Engels
Dr. Patrick Schnabel
Uwe Prüfer
In der Geschäftsstelle ist z.Z. beschäftigt im Rahmen des bundesweiten entwicklungspolitischen PromotorInnen-Programms:
Uwe Prüfer
Geschäftsstelle
Adresse der Geschäftsstelle:
Tuchmacherstraße 49
14482 Potsdam
Für Besucher*innen:
im Weberpark,
Südpassage, 1. Stock
Mitglieder
Vereine und Initiativen

Aktionsladen Eine Welt bei der Französisch- Reformierten Gemeinde Potsdam
Gutenbergstr. 77, 14467 Potsdam
Telefon: 0331 — 29 12 19
E‑Mail: aktionsladen@web.de
www.aktionsladen-eine-welt.de

Berlin-Brandenburgische Auslandsgesellschaft (BBAG) e.V.
Ansprechpartner: Kilian Kindelberger
Schulstraße 8b, 14482 Potsdam
Telefon: 0331 — 27 00 240
E‑Mail: info@bbag-ev.de
Internet: www.bbag-ev.de

Cagintua e.V. Campaign for Government of International Unity in Africa
Ansprechpartner: Herr Obiri Mokini
Tuchmacherstrasse 49, 14482 Potsdam
E‑Mail: info@cagintua.de
Internet: www.cagintua.de

Carpus e.V.
Straße der Jugend 33, 03050 Cottbus
Telefon: 035603 — 18 97 73
E‑Mail: kontakt@carpus.org
Internet: www.carpus.org

Collective Leadership Institute gGmbH
Telefon: 0331 — 58 16 59 60
E‑Mail: germany@collectiveleadership.com
Internet: www.collectiveleadership.com

Demokratie und Integration Brandenburg e.V., Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Demokratie und Integration (RAA Brandenburg)
Zum Jagenstein 1, 14478 Potsdam
Telefon: 0331 — 747 80 – 25
E‑Mail: raa-potsdam@web.de
Internet: www.raa-brandenburg.de

Diakonisches Werk Teltow-Fläming e. V.
Kreisbahnplatz 1, 14913 Jüterbog
Telefon: 03372 — 44 17 10
E‑Mail: julia.wasmuth@dw-tf.de
Internet: www.dw-tf.de

Echo Kamerun e.V.
Telefon: 033841 — 38 96 0
E‑Mail: mail@echo-kamerun.de
Internet: www.echo-kamerun.de
Eine-Welt-Projekt des Evangelischen Kirchenkreises Fürstenwalde-Strausberg
c/o Superintendentur, Frau Gabi Moser
Domplatz 4, 15517 Fürstenwalde
Telefon: 03361 — 59 18 10
E‑Mail: gabi-moser@web.de

Eine-Welt-Laden-Cottbus e.V.
Telefon: 0355 — 79 02 34
E‑Mail: post@weltladen-cottbus.de
Internet: www.weltladen-cottbus.de

ESTAruppin e.V.
Ansprechpartnerin:
Pfarrerin Christiane Schulz
Rudolf-Breitscheid-Str. 38,
16816 Neuruppin
Telefon: 03391 — 775 99 10
E‑Mail: buero@estaruppin.de
Internet: www.estaruppin.de
Fliegende Agenda 21
Ansprechpartner: Michael Strecker
c/o Utrechter Str. 28, 13347 Berlin
Telefon: 030 — 45 80 88 07
E‑Mail: flyla@gmx.de

GEKO / Gesellschaft für Europa- und Kommunalpolitik e.V.
Friesenstrasse 11, 10965 Berlin
Telefon: 030 — 392 09 200
E‑Mail: gekopost@geko-bb.de
Internet: www.geko-bb.de

Gesellschaft für Solidarische Entwicklungszusammenarbeit e.V. (GSE)
Ansprechpartnerin: Adina Hammoud
Weisenseer Weg 35, 13055 Berlin
Telefon: 030 — 29 00 64 71
E‑Mail: hammoud@gse-ev.de
Internet: www.gse-ev.de

Jugendhilfe und Sozialarbeit e.V. (JuSeV)
Ansprechpartner: Klaus Waiditschka
Geschwister-Scholl-Str. 16, 15517 Fürstenwalde
Telefon: 03361 — 747 77 19
E‑Mail: international@jusev.de
Internet: www.jusev.de

Kirchlicher Entwicklungsdienst der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg Schlesische Oberlausitz
Ansprechpartner: Dr. Patrick Schnabel
Berliner Missionswerk / Kirchlicher Entwicklungsdienst
Georgenkirchstr. 69/70, 10249 Berlin
Telefon: 030 — 243 44 188
E‑Mail: p.schnabel@bmw.ekbo.de
Internet: www.ekbo.de
HIV-Projekt Belize e.V.
Ansprechpartner: Dr. Wolfgang Güthoff
Clara-Zetkin-Str. 32, 14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 — 24 0 05
E‑Mail: projektbelize@gmx.de
Internet: www.hiv-belize.de

Hochvier — Gesellschaft für politische und interkulturelle Bildung e.V.
Schulstr. 9, 14482 Potsdam
Telefon: 0331 — 58 13 210
E‑Mail: hochvier@gmx.de
Internet: www.hochvier.org

Lateinamerika-Arbeitskreis tierra unida e.V.
Telefon: 0331 — 27 02 597
E‑Mail: info@tierra-unida.de
Internet: www.tierra-unida.de

Lehniner Institut für Kunst und Kultur e.V.
Zum Strandbad 39, 14797 Kloster Lehnin
Telefon: 03382 — 73 41 25
E‑Mail: haberland@likk.de
Internet: www.likk.de
Loewenherz e.V.
Ansprechpartner: Dr. Ermyas Mulugeta
Erikaweg 23, 14882 Borkheide
E‑Mail: info@loewenherz-ityopiya.de
Internet: www.loewenherz-ityoppya.de

Oikocredit Förderkreis Nordost e.V.
Kissingenstraße 33, 13189 Berlin
Telefon: vorübergehend 0176 — 279 56 127
E‑Mail: khildebrandt@oikocredit.org
Internet: www.oikocredit.de

Pan-African Women’s Empowerment and Liberation Organization (PAWLO-Germany)
Telefon: 0331 — 81 32 52 69
E‑Mail: info@pawlo.org
Internet: www.pawlo.org

publicata e.V. – Verein zur Förderung von Öffentlichkeit für Ausländerintegration und Entwicklungszusammenarbeit
Telefon: 030 — 47 13 04 5
E‑Mail: publicata@t‑online.de
Internet: www.publicata.de

PUERTO ALEGRE e.V.
Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Str. 20,
15230 Frankfurt (Oder)
Telefon: 03 35 — 53 02 85
E‑Mail: puerto.alegre@web.de
Internet :www.puertoalegre.de
Orientierungszentrum für Migrant*innen und Flüchtlinge e.V.
Ansprechpartner: Erbin Dikongue
Dortustr. 63, 14467 Potsdam
Telefon: 0157 — 75 13 30 36
E‑Mail: ev.omf@hotmail.com

SEGENA e.V. – Nachhaltige Ernährungssouveränität für namibische Kinder und Jugendliche
Neuendorfer Landstraße 6a
15806 Zossen
Telefon: 03377 — 20 08 56
E‑Mail: jdautz@segena.de
Internet: www.segena.de
SOLAFRICAN e.V.
Ansprechpartner: René Kleier
Maimi-von-Mirbach-Str. 4,
14480 Potsdam
Telefon: 0331 — 58 81 731
E‑Mail: contact@solafrican.org
SOLIDARIO — Eine Welt Projekt in der Kirchengemeinde Babelsberg
Karl-Liebknecht-Str. 23, 14482 Potsdam
Telefon: 0331 — 70 46 807
E‑Mail: familiekoll@web.de
Sustainable Villages Foundation — Stiftung nachhaltige Dorfentwicklung
Am Lokdepot 8, 10965 Berlin
E‑Mail: mail@s‑v-f.org
Internet: www.s‑v-f.org

Stadt-Land.move e.V.
Luisenstraße 17, 14452 Werder
E‑Mail: stadt-land-move@posteo.de
Internet: www.stadt-land-move.org

Stiftung für Engagement und Bildung e.V. (StEB e.V.)
Lindenstraße 18, 14467 Potsdam
Telefon: 0331 — 97 92 78 0
E‑Mail: info@steb-ev.org
Internet: www.steb-ev.org

WELTTRENDS e.V. Zeitschrift für internationale Politik
Waldhornweg 25, 14480 Potsdam
E‑Mail: verein@welttrends.de
Internet: www.welttrends.de
Einzelmitglieder
- Alexander Engels
- Wiebke Deeken
Satzung
Satzung in 6. geänderte Fassung von 2018
§1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam den Namen “Verbund Entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen Brandenburgs e.V.”. Er kann die Kurzbezeichnung “VENROB e.V.” führen.
Der Verein hat seinen Sitz in Potsdam. Bei Rechtsstreitigkeiten ist der Vereinssitz Gerichtsstand. Sein Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
§2
Zweck des Vereins
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. - Insbesondere verfolgt der Verein folgende gemeinnützige Zwecke:
- überparteilich und konfessionell unabhängig im Sinne der Völkerverständigung im Land Brandenburg tätig zu werden;
- öffentliches und privates Engagement für Entwicklungszusammenarbeit zu unterstützen.
§3
Verwirklichung der Zwecke
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- die Förderung von Verständnis und Bewusstsein für die globalen Probleme;
- entwicklungsbezogene, interkulturelle und ökologische Informations- und Öffentlichkeitsarbeit;
- Erfahrungsaustausch verschiedener Träger von Maßnahmen und Projekten der Entwicklungszusammenarbeit;
- Beratung von Bürgerinnen und Bürgern;
- Förderung von Spendenaktivitäten zur Armutsbekämpfung in der “Dritten Welt”.
§4
Mitglieder des Vereins
Mitglieder des Vereins können rechtsfähige (eingetragene) als auch nichtrechtsfähige Körperschaften werden, die den Vereinszweck fördern und ihren Sitz oder einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt im Land Brandenburg haben. Natürliche Personen können Mitglieder werden, sofern sie nicht im Vorstand oder geschäftsführend in einer Körperschaft tätig sind, die VENROB- Mitglied ist.
Natürliche und juristische Personen können Fördermitglieder werden. Fördermitglieder sind bei der Mitgliederversammlung stimm- und antragsberechtigt, jedoch nicht wählbar.
Über die Aufnahme von Mitgliedern und Fördermitgliedern entscheidet auf schriftlichen Antrag der Sprecherrat. Einsprüche gegen abgelehnte Mitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung.
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Sprecherrat oder die Auflösung der jeweiligen Körperschaft.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Mitgliederversammlung mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen den sofortigen Ausschluss eines Mitgliedes beschließen.
§5
Vereinsfinanzen und Beiträge
1. Der Verein wird finanziert durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, öffentliche Mittel und andere Zuwendungen.
Die ordentliche Mitgliederversammlung entscheidet über die Höhe der Mitglieds- und Förderbeiträge. Die Zahlung der Beiträge ist jährlich bis zur Jahresmitgliederversammlung fällig. Der Verein kann finanzielle Zuwendungen und Spenden annehmen, soweit dies mit seinem Anliegen vereinbar ist und die Unabhängigkeit seiner Tätigkeit nicht beeinträchtigt.
§6
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung (§ 7)
- der Sprecherrat (§ 8).
§7
Die Mitgliederversammlung
1. Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie ist vom Sprecherrat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von drei Wochen einzuberufen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Sprecherrat einzuberufen, wenn dies schriftlich von einem Drittel aller Mitglieder oder der Mehrheit des Sprecherrates mit Angabe der beabsichtigten Tagesordnung beantragt wird. Es gelten dann die Konditionen von Absatz (1). Die Mitgliederversammlung hat folgende Kompetenzen und Aufgaben:
— sie ist das höchste Organ des Vereins und kann zu allen ihn betreffenden Angelegenheiten Beschlüsse fassen.
— sie beschließt mit Zweidritteln der abgegeben Stimmen die Satzung des Vereins sowie deren Änderungen.
— sie beschließt mit Zweidritteln der abgegebenen Stimmen das Arbeitsprogramm des Vereins.
— sie beschließt über den Haushalt und den geprüften Jahresabschluss.
— sie wählt und entlastet den Sprecherrat und den Rechnungsprüfer / die Rechnungsprüferin.
— sie beschließt mit Zweidritteln der abgegebenen Stimmen über den Ausschluss von Mitgliedern und über Einsprüche gegen abgelehnte Mitgliedschaft.
— sie beschließt mit Dreiviertel der abgegebenen Stimmen über die Auflösung des Vereins.
2. Die Mitgliederversammlung ist mit den anwesenden Mitgliedern bei fristgerechter Einladung beschlussfähig. Sofern in § 7 (1) nicht anders festgelegt, beschließt sie mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Abstimmungen sind in der Regel offen. Jedes anwesende Mitglied darf nur eine Stimme eines anderen Mitglieds in schriftlicher Form übertragen bekommen.
Die Mitgliederversammlung ist öffentlich. Stimm- und antragsberechtigt sind nur Mitglieder und Fördermitglieder. Die Mitgliederversammlung kann zu einzelnen Tagesordnungspunkten die Öffentlichkeit ausschließen.
Die Mitgliederversammlung bestimmt den Versammlungsleiter/die Versammlungsleiterin und den Protokollanten/die Protokollantin. Beide Personen unterzeichnen das schriftliche Protokoll.
§8
Der Sprecherrat
1. Der Sprecherrat fungiert im Auftrag der Mitgliederversammlung als Arbeits- und Verwaltungsgremium des Vereins. Er ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, soweit diese nicht durch Satzung der Mitgliederversammlung zukommen. Der Sprecherrat berichtet der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit.
Der Sprecherrat besteht aus mindestens drei Personen. Folgende Funktionen sind zu besetzen:
- erster Sprecher / erste Sprecherin;
- zweiter Sprecher / zweite Sprecherin;
- Schatzmeister / Schatzmeisterin.
Weitere Funktionen können besetzt werden. Die Mitglieder des Sprecherrates werden für die Dauer von drei Jahren gewählt, Wiederwahl ist möglich.
2. Der Sprecherrat ist berechtigt, eines seiner Mitglieder mit der Geschäftsführung zu beauftragen. Der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin kann für diese Tätigkeit ein angemessenes Entgelt erhalten. Über dessen Höhe entscheidet der Sprecherrat.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch einen der Sprecher und ein weiteres Mitglied des Sprecherrates vertreten. Der Sprecherrat kann die geschäftsführende Person zur Vertretung des Vereins im Rahmen der laufenden Verwaltung beauftragen. Einzelheiten sind in einer Geschäftsordnung zu regeln.
Rechtsgeschäfte, die einen Wert von 5.000,- Euro überschreiten, bedürfen eines Beschlusses des Sprecherrates.
Der Sprecherrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.
Der Sprecherrat kann Beschlüsse im schriftlichen Verfahren fassen, sofern sich die Mehrheit daran beteiligt.
Mitglieder des Vereins können mit Rederecht, jedoch ohne Stimmrecht an den Sitzungen teilnehmen. Der Sprecherrat hat das Recht, Sitzungen oder einzelne Tagesordnungspunkte für nicht öffentlich zu erklären.
Der Sprecherrat legt zur ordentlichen Mitgliederversammlung den Jahresabschluss und den Bericht des Rechnungsprüfers / der Rechnungsprüferin vor.
§9
Auflösung und Vermögensanfall
1. Die Auflösung des Vereins kann nur von einer eigens dafür vier Wochen vor Termin einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von Dreiviertel der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke beschließt die Versammlung über die Art der Liquidation und die Verwertung des verbleibenden Vermögens. Dieses fällt an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Völkerverständigung. Beschlüsse über die Vermögensverwendung dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.
§ 10
Schlussbestimmung
Der Sprecherrat kann redaktionelle Änderungen dieser Satzung vornehmen, sofern dies im Rahmen der Eintragung seitens des Vereinsregisters oder des Finanzamtes gefordert wird.
Potsdam, den 1. Dezember 1995; (7. geänderte Fassung vom 21.04.2018)
PDFSATZUNG Verbund Entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen Brandenburgs als PDF-Datei (6. geänderte Fassung von 2018)
Wir sind Mitglied bei:
Die Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e.V. (agl)
www.agl-einewelt.de
Die AGL ist die Arbeitsgemeinschaft der Eine-Welt Landesnetzwerke in Deutschland. Diese unterstützen die Arbeit ihrer Mitgliedsorganisationen bei ihrem Engagement für eine zukunftsfähige, sozial gerechte, ökologisch verträgliche und international gerechte Gesellschaft.
VENRO – Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V.
www.venro.org
VENRO ist der Bundesverband entwicklungspolitischer und humanitärer Nichtregierungsorganisationen (NRO). VENRO vertritt die Interessen von rund 140 Mitgliedsorganisationen gegenüber der Politik und setzt sich für die gerechte Gestaltung der Globalisierung, insbesondere die Überwindung der weltweiten Armut, ein.

attac — für eine solidarische Weltwirtschaft
Die globalisierungskritische Bewegung richtet sich gegen die weltweit wachsende soziale Ungleichheit, gegen eine Globalisierung, die nur an mächtigen Wirtschaftsinteressen orientiert ist.
Unsere Förderer
Die Arbeit des VENROB wird derzeit finanziell gefördert durch:

www.mdfe.brandenburg.de/

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
www.bmz.de

Stiftung Nord-Süd-Brücken
www.nord-sued-bruecken.de
Werden Sie Fördermitglied!
Verfolgen Sie die Arbeit von VENROB?
Halten unser Wirken für erforderlich und sinnvoll?
Dann möchten wir Ihnen etwas anbieten: Werden Sie Fördermitglied!
Das Landesnetzwerk ist auf Spenden und Förderer angewiesen, um seine umfassende und vielfach ehrenamtliche Arbeit zu bewältigen als Stimme brandenburgischer NRO, als Werber für das Globale Lernen und für Entwicklungspartnerschaften, als Vermittler zwischen Süd und Nord, zwischen Migranten und Brandenburgern sowie nicht zuletzt als Anker für das Verfassungsziel „Brandenburg als lebendiges Glied in der Einen Welt“. Bereits ab 80 Euro pro Jahr können Sie ein VENROB-Fördermitglied sein.
Interesse?
Bitte wenden Sie sich gleich an unsere Geschäftsstelle:
Tel.: 0331 — 704 89 66 oder E‑Mail: info@venrob.org
Tuchmacherstraße 49, 14482 Potsdam.
Mitgliedsantrag (PDF)
Konto:
bei MBS Potsdam
IBAN: DE72160500003504002912